Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99012087023000, 99012087023000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023000, 99012087023000

Leistungsbezeichnung

Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.

Volltext

Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise

Voraussetzungen

Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks

Kosten

  • Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück

Verfahrensablauf

Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen

Ansprechpunkt

sh. zuständige Stelle

Zuständige Stelle

Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde

Formulare

keine