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Organspende - Ausweis ausfüllen

Mecklenburg-Vorpommern 99003029040000, 99003029040000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003029040000, 99003029040000

Leistungsbezeichnung

Organspende - Ausweis ausfüllen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis ausstellen (Synonym), ◾Krankenhaus (Synonym), Sterbefall (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen.

Volltext

Viele Menschen, die an besonders schweren Krankheiten leiden (z. B. Leber-, Herz-, Nieren- oder Lungenerkrankungen), können nur mithilfe einer Organverpflanzung gerettet werden.

Mit einem Organspende-Ausweis können Sie

  • einer Organ- oder Gewebeentnahme nach Ihrem Tod zustimmen,
  • ihr widersprechen,
  • Ihre Zustimmung auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder
  • die Entscheidung auf Angehörige oder Vertrauenspersonen übertragen.

Hinweis: Die allgemeine Feststellung des Todes bei Atem- und Herzstillstand kann jede Ärztin und jeder Arzt vornehmen. Voraussetzung für eine Organspende ist aber die Diagnose "Hirntod". Diese ist an verbindliche, besonders strenge Richtlinien geknüpft. Zwei erfahrene Intensivmedizinerinnen oder Intensivmediziner müssen die Diagnose nach genauen klinischen und apparativen Untersuchungen dokumentieren.

Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z. B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe).

Sprechen Sie mit Ihren nahen Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organspende, damit diese Ihre Entscheidung kennen und bei Bedarf in Ihrem Sinn handeln können.

Tipp: Nähere Informationen zur Organspende bieten die Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Achtung: Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Sie (ab dem Alter von 16 Jahren) regelmäßig über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Sie muss Ihnen geeignete Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stellen und Sie bei Fragen kompetent beraten. Die Krankenkasse fordert Sie auf Ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende - am besten in einem Organspende-Ausweis - zu dokumentieren. Die Erklärung ist freiwillig.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Organspende-Ausweis können Sie auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums herunterladen, ausdrucken und selbst ausfüllen. Sie erhalten ihn außerdem kostenlos

  • bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
  • bei den Krankenkassen,
  • in vielen Apotheken und Arztpraxen sowie
  • bei Pass- und Meldebehörden.

 Sie können Ihre Einwilligung zur Organspende auch in einem formlosen Schreiben festlegen oder mit Ihren Angehörigen besprechen.

Tipp: Tragen Sie Ihren Organspende-Ausweis zusammen mit Ihren anderen Ausweispapieren immer mit sich. Dort wird er bei Bedarf am ehesten gefunden. Oder bewahren Sie ihn bei nahen Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen auf, die bei einem Unfall informiert werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Voraussetzungen sind:

  • für die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • für den Widerspruch zur Organ- oder Gewebespende: Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Ihr Organspende-Ausweis bleibt so lange gültig, wie Sie es wünschen. Wenn Sie einen Organspende-Ausweis ausfüllen, werden Ihre persönlichen Daten nicht registriert. Sie können Ihre Entscheidung daher jederzeit ändern, indem Sie Ihren Ausweis vernichten oder einen neuen ausfüllen (z. B. mit einer geänderten Zustimmung zur Entnahme bestimmter Organe).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ihre Krankenkasse

Formulare

nicht vorhanden