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Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99123037012000, 99123037012000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123037012000, 99123037012000

Leistungsbezeichnung

Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Grenzabstand (Synonym), Flurstücksgrenzen (Synonym), Grenzabstände Grenzbescheinigung (Synonym), Abmarkung Flurstücksgrenze (Synonym), Vermessungsauftrag (Synonym), Lage von Gebäuden (Synonym), Grenzfeststellung (Synonym), uVGB (Synonym), ÖbVI (Synonym), Grundstücksgrenze (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.05.2019

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Teaser

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht oder ob Grenzüberbauten vorkommen. Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Volltext

Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber

  • auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • oder ob Grenzüberbauten vorkommen.

Überbauten werden dabei kurz beschrieben.

Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Eine Grenzbescheinigung kostet:

  • im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
  • nach vorhandenen Katasterunterlagen:
    • ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
    • mit Ortsbesichtigung:  226 EUR

Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)

Weiterführende Informationen

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Nachweis darüber auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
  • Nachweis, dass ein Gebäude innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
  • Nachweis ob Grenzüberbauten vorkommen.
  • Kurze Beschreibung von potentiellen Überbauten
  • Wird für Beleihungszwecke benötigt.
  • Antrag notwendig
  • Kostenpflicht
  • Zuständig:
    • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
    • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)

Formulare

Formlose Antragstellung