Liegenschaftskataster: Auskunft zu Gebäudeinformationen beantragen
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
02.05.2019
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Hauskoordinaten und Hausumringe werden aus den Daten des Liegenschaftskatasters abgeleitet und können kostenpflichtig abgegeben werden.
- Für eine landesweite Bereitstellung der Hauskoordinaten und Hausumringe kann das "Downloadportal Geobasisdaten" genutzt werden.
- Ansonsten:
- formlose Antragstellung an die zuständige Behörde (Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte),
- die zuständige Behörde erzeugt das Produkt und
- versendet das Produkt zusammen mit dem Gebührenbescheid.
- Ableitung aus den Daten des Liegenschaftskatasters
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Zuständig:
- landesweit: Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen (AfGVK) im LAiV
- regional: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- landesweit:Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
- regional: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- formlose Antragstellung oder Abruf über das Downloadportal Geobasisdaten: