Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Das Liegenschaftskataster weist die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet.
Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).
Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.
Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid
- Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
- Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland)
- Auszüge aus den Bodenschätzungskarten
- Antrag notwendig
- Kostenpflicht
- Zuständig:
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise und kreisfreien Städte.