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Umlegung von Grundstücken

Mecklenburg-Vorpommern 99012022024000, 99012022024000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012022024000, 99012022024000

Leistungsbezeichnung

Umlegung von Grundstücken

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Beschluss (024)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

Handlungsgrundlage

Teaser

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Volltext

Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.

Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.

In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Bebauungsplan

Kosten

keine

Verfahrensablauf

1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat

2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung

3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung

4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten

5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)

6. Inkrafttreten

7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

gegebenenfalls Merkblätter zur Umlegung oder vereinfachten Umlegung der Unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren nach Baugesetzbuch
  • Bodenordnungsverfahren
  • Schaffen von Grundstücken, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind
  • Neue Grundstücke mit mindestens dem gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke
  • Bebauungsplan als Voraussetzung
  • Gesetzlich geregelter Verfahrensablauf
  • Zuständig: Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise

Formulare

keine

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