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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis

Mecklenburg-Vorpommern 99099008037000, 99099008037000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99099008037000, 99099008037000

Leistungsbezeichnung

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Staatsangehörigkeit (099)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.02.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

§ 30 Abs. 1 Satz 1  i. V. m. § 30 Abs. 3 S. 1 (StAG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z.B. Adoption, Verbeamtung).

Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutscher muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen:

  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
  • ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher etwa verloren haben.

Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Bitte lassen Sie sich dazu von der zuständigen Behörde beraten.

Erforderliche Unterlagen

Zum Beweis oder zur Glaubhaftmachung, dass Sie und ggf. die Personen, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher erworben haben,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher besitzen oder
  • mindestens seit 1950 als Deutscher behandelt worden sind,

können zum Beispiel folgende Unterlagen in Betracht kommen:

  • Unterlagen über Abstammung und Personenstand: Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften / Auszüge aus dem Familienbuch
  • Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
    Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Aufnahmeurkunden, Bescheinigungen / Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderen Verbänden
  • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über die deutsche Volkszugehörigkeit, Nachweis über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
  • Unterlagen über den Erwerb der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit:
    Vertriebenenausweise, Spätaussiedlerbescheinigungen (nach § 15 Abs. 1 und 2 BVFG), (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine, Meldebestätigungen bzw. Meldebescheinigungen
  • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutscher:
    Staatsangehörigkeitsnachweise, Heimatschein, Urkunden / Ausweise über die Rechtsstellung als Deutscher, Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte), Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten oder Bürgerverzeichnissen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter, Meldebestätigungen, Meldebescheinigungen, Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Die Urkunden sind jeweils im Original oder als beglaubigte Kopien vorzulegen (Originalurkunden werden zurückgegeben).
 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises ist gebührenpflichtig. Über die Höhe gibt die zuständige Behörde Auskunft.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Staatsangehörigkeitsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt an Ihrem Hauptwohnsitz

Formulare

nicht vorhanden