Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Inhalt
Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden
Begriffe im Kontext
Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden (Synonym), Kanalstörung melden (Synonym), Straßenbeleuchtungsstörung melden (Synonym)
Fachlich freigegeben am
29.10.2013
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.
Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.