Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden

Mecklenburg-Vorpommern 99089014014000, 99089014014000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089014014000, 99089014014000

Leistungsbezeichnung

Schäden an Straßenbeleuchtungen, Parkscheinautomaten, Poller oder sonstiges Stadtmobiliar melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Verkehrszeichen- und Ampelstörung melden (Synonym), Kanalstörung melden (Synonym), Straßenbeleuchtungsstörung melden (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Stellen Sie in Ihrer Straße oder Ihrer näheren Umgebung eine solche defekte Straßenlaterne fest, können Sie unter Angabe der Standortbeschreibung dies melden. Dies trifft auch für Lichtzeichenanlagen, Parkscheinautomaten, Poller und Stadtmobiliar zu.

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan, Skizze

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden bzw. Funktionsuntüchtigkeit

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Formulare

nicht erforderlich