Grundstücksmarktbericht einsehen
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Der beantragte Grundstücksmarktbericht gibt einen Überblick über das Marktgeschehen im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses. Er gibt Auskunft über Umsatz- und Preisentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt und enthält sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten.
Sie können den Grundstücksmarktbericht beantragen. Ein Grundstücksmarktbericht gibt einen Überblick über das Marktgeschehen in dem Zuständigkeitsbereich eines Gutachterausschusses. Der Grundstücksmarktbericht ist das Ergebnis der Auswertung sämtlicher Vertragsvorgänge über Immobilien durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Sie können im Grundstücksmarktbericht die Umsatzzahlen des Berichtsjahres die Umsatzentwicklung, das Preisniveau und die Preisentwicklung nach Grundstücksarten finden. Weiter enthält der Grundstücksmarktbericht sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie Bodenpreisindexreihen, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren.
Beantragen Sie schriftlich ein gedrucktes Exemplar des Grundstücksmarktberichtes bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie den Grundstücksmarktbericht per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Digitale Versionen der Grundstücksmarktberichte sind kostenfrei sofort verfügbar.
Gedruckte Exemplare werden per Post versandt. Die Bearbeitung der Antragstellung kann einige Tage dauern.
Einen Landesgrundstücksmarktbericht können Sie beim Landesamt für innere Verwaltung beziehen.
Sie können Widerspruch gegen den Gebührenbescheid bei der bescheidenden Stelle einlegen.
- Grundstücksmarktbericht beantragen
- Einblick in das Geschehen am Grundstücksmarkt
- Auskunft über Umsatz- und Preisentwicklungen auf dem Grundstücksmarkt
- sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie Bodenpreisindexreihen, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren
- kostenfreier Download
- Zuständig: Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen oder kreisfreien Städten von Mecklenburg-Vorpommern
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein