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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99089191001000, 99089191001000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089191001000, 99089191001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2013

Fachlich freigegeben durch

Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport, Justiziariat der Polizei.

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn maritime Bewachungsaufgaben wahrgenommen werden sollen, stellt die Waffenbehörde Hamburg deutschlandweit waffenrechtliche Erlaubnisse aus. Diese ist Voraussetzung für den Erwerb, Besitz und das Führen von Waffen und Munition durch das Bewachungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassung: Gewerberechtliche Erlaubnis des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gem. § 31 Gewerbeordnung
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28 a Waffengesetz (Erlaubnis zum Erwerb, Besitz, Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Personal auf Seeschiffen)
  • Geschäftsführer: Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Mitarbeiter: Kopie Personalausweis, Arbeitsvertrag in Kopie, bei ausländischen Mitarbeitern außerdem noch Führungszeugnis
  • Nachweis über die bestehende Waffensachkundeprüfung des Geschäftsführers bzw. des Unternehmers (nicht die gewerberechtliche Sachkundeprüfung der Handelskammer) und seiner Mitarbeiter
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung am deutschen Firmensitz und Aufbewahrungskonzept an Bord

Voraussetzungen

Zulassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Kosten

je nach Aufwand des Einzelfalles

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Freie und Hansestadt Hamburg, Waffenbehörde

Formulare

nicht vorhanden