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Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU)

Mecklenburg-Vorpommern 99011004000000, 99011004000000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99011004000000, 99011004000000

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltsrecht für Au-pair-Beschäftigte (EU)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Aupair (Synonym), Beschäftigung (Au-pair) (Synonym), Kinderbetreuung - Au-pair (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Ausländerangelegenheiten (011)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.09.2016

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen benötigen für eine Au-pair-Beschäftigung keine Erlaubnis. Ähnliches gilt für Staatsangehörige der Schweiz. Sie können bei der Ausländerbehörde eine (deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis zur Bescheinigung ihres Aufenthaltsrechts erhalten.

Au-pair-Beschäftigte aus Nicht-EU/EWR-Staaten benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Au-pair-Beschäftigte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind zwischen 18 und unter 27 Jahre alt.
  • Sie besitzen Grundkenntnisse der deutschen Sprache.
  • Sie haben eine Krankenversicherung.
  • Sie sind bei der Gastfamilie angemeldet.
  • Die Gastfamilie spricht Deutsch als Muttersprache.

Grundsätzlich muss wenigstens ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Familie kann auch aus einem deutschsprachigen Land oder einem Landesteil stammen, in dem es Deutsch als Muttersprache gibt. Ausländische Familien kommen ausnahmsweise in Frage, wenn Deutsch ihre Umgangssprache ist. Als Familie zählen Ehepaare mit oder ohne Kind sowie unverheiratete Paare oder Alleinerziehende mit Kind im gemeinsamen Haushalt.

  • Sie haben einen Au-pair-Vertrag abgeschlossen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bitte setzen Sie sich mit der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung.

Formulare

nicht vorhanden