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Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99036043001001, 99036043001001 Typ 1, Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036043001001, 99036043001001

Leistungsbezeichnung

Kraftfahrzeug: Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 1, Typ 3b

Begriffe im Kontext

Halterauskunft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für berechtigte Personen

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind:

  • Standardkennzeichen,
  • Saisonkennzeichen,
  • Oldtimerkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen,
  • Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle),
  • rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen und rotes Oldtimerkennzeichen) und
  • Kurzzeitkennzeichen

Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.

Das Zentrale Fahrzeugregister

  • erteilt Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei behördlichen Ermittlungen und im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen,
  • hilft bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr,
  • stellt Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
  • unterstützt Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts,
  • ermöglicht Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder,
  • sichert das Eigentum am Fahrzeug und
  • hält eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereit.

Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 5,10 Euro GebOSt

Verfahrensablauf

Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
Erteilung der Auskunft

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Auch die zuständig örtliche Zulassungsbehörde kann Auskunft erteilen bzw. Informationen geben.

Formulare

nicht vorhanden