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Gehwegschaden melden

Mecklenburg-Vorpommern 99108018137003, 99108018137003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108018137003, 99108018137003

Leistungsbezeichnung

Gehwegschaden melden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen melden (Synonym), Schlaglöcher (Synonym), Ortschaftsstraße (Synonym), Straßenschäden (Synonym), Gehwegschaden (Synonym), Schlagloch (Synonym), Gemeindestraße (Synonym), Radwegschaden (Synonym), Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Beseitigung (137)

Verrichtungsdetail

an Gemeinde- und Ortsstraßen, begleitenden Geh- und Radwegen sowie an Feld- und Waldwegen

SDG Informationsbereiche

  • Inanspruchnahme von öffentlichen Dienstleistungen, z. B. Gas-, Strom-, Wasserversorgung, Beseitigung von Haushaltsabfällen, Telekommunikationsdienstleistungen und Internet

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Reparatur von Straßenschäden

Ansprechpunkt

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Formulare

nicht vorhanden

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