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Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99108049012007, 99108049012007 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108049012007, 99108049012007

Leistungsbezeichnung

Fahrerlaubnis: Führerschein Ausstellung der Karteikartenabschrift beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

Karteikartenabschrift

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.03.2018

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Verlust oder Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen und Sie benötigen ein Ersatzdokument, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben oder verzichten wollen. Die Erklärung des Verzichtes ist bei der Fahrerlaubnisbehörde abzugeben. Wenn Sie nach Erwerb der Fahrerlaubnis und nach Ausstellung Ihres alten Führerscheins Ihren Wohnsitz in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt verlegt haben, wird ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift) der ausstellenden Behörde benötigt.

Diese "Karteikartenabschrift" können Sie bereits vorab bei der ehemals ausstellenden Behörde anfordern oder die für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde fordert die Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde an.

Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls haben Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins bei der Polizei angezeigt und haben über die Anzeigeerstattung einen Beleg. Über den Verbleib Ihres verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Führerscheins haben Sie gegebenenfalls auf Verlangen der Fahrerlaubnisbehörde eine Versicherung an Eides statt gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz abgegeben. Gegebenenfalls haben Sie von der ehemaligen Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift erhalten oder von ihr abgefordert.

Voraussetzungen

Ihnen wurde vor 1999 eine Fahrerlaubnis erteilt und Sie haben nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an, deren Höhe sich nach dem Verwaltungsaufwand bemisst, in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr niedergelegt sind und von der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzt werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Der Diebstahl Ihres alten Führerscheins ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen, damit eine Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern veranlasst werden kann. Liegen keine Hinweise vor, dass eine Straftat für den Verlust ursächlich ist, wird die Fahndungsausschreibung beim Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern durch die Fahrerlaubnisbehörde veranlasst. Sie beantragen bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuausstellung eines Führerscheins Ihrer vor 1999 erteilten Fahrerlaubnis. Ist Ihr Führerschein verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen, werden Sie der Pflicht, Ihren Führerschein als Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis vorzulegen, nicht nachkommen können. Gegebenenfalls wird die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen verlangen, eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des verloren gegangenen Führerscheins abzugeben. Die Fahrerlaubnisbehörde holt Auskünfte aus dem Fahreignungsregister, dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und/oder ausländischen Registern ein, ob Ihre Fahrerlaubnis vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist. Wurde die Fahrerlaubnis vor 1999 erteilt, wird die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der vormaligen Behörde um eine Karteikartenabschrift bitten. Hat sich die Fahrerlaubnisbehörde darüber versichert, dass Sie als der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen, wird sie die Bundesdruckerei mit der Herstellung eines neuen Führerscheins beauftragen, der gegebenenfalls Ihnen nach Hause zugesandt wird. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist der alte Führerschein unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

Bearbeitungsdauer

vier bis sechs Wochen

Frist

Der Verlust oder Diebstahl des alten Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen. Wird der bisherige Führerschein nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden, ist der alte Führerschein unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Übersendung einer Karteikartenabschrift zum Zweck der Beauftragung der Bundesdruckerei zur Herstellung eines neuen Führerscheins auf der Grundlage einer Fahrerlaubnis, die vor 1999 erteilt wurde.

Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt oder großen kreisangehörigen Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Formulare

nicht vorhanden