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Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99012070006000, 99012070006000 Typ 4b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012070006000, 99012070006000

Leistungsbezeichnung

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4b

Begriffe im Kontext

Angrenzerbeteiligung (Synonym), Bauantrag (Synonym), Bauleitererklärung (Synonym), Garage errichten (Synonym), Baugenehmigung (Synonym), Hausbau (Synonym), Gartenlauben (Synonym), Bauverfahren (Synonym), Wohnungsbau (Synonym), Patrone (Synonym), Bauverordnung (Synonym), Garage (Synonym), Carport errichten (Synonym), LBO (Synonym), Nutzungsänderung von Anlagen (Synonym), Bauberatung (Synonym), Gartenlaube bauen (Synonym), Geltungsdauer der Baugenehmigung (Synonym), vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Synonym), Kampfmittel (Synonym), Errichtung (Synonym), Landesbauverordnung (Synonym), Nutzungsänderung bauliche Anlage (Synonym), Abbruch (Synonym), Baubeginn (Synonym), Genehmigungspflichtige Bauvorhaben (Synonym), verfahrensfreies Bauvorhaben (Synonym), Gartenlaube errichten (Synonym), Garage bauen (Synonym), Gartenlaube (Synonym), Anlagen der Außenwerbung (Synonym), Außen (Synonym), Munition (Synonym), Carport bauen (Synonym), Gebäuden und Gebäudeteilen (Synonym), Nutzungsänderung (Synonym), Carport (Synonym), bauen (Synonym), Bauantragsformular (Synonym), Garage abreißen (Synonym), Genehmigung für Windenergieanlagen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

31.08.2022

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Für die Errichtung bestimmter baulicher Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Volltext

Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

 Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

Kosten

  • mindestens EUR 60,00
  • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.

Verfahrensablauf

Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.

Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Keine Antragsfrist
  • Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren

Hinweise

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
  • Notwendig für die Errichtung aller baugenehmigungsbedürftigen und nicht baugenehmigungsfrei gestellten baulichen Anlagen
  • Antrag per Onlineservice oder amtlich vorgeschriebenem Formular notwendig
  • je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
  • Beinhaltet je nach Vorhaben auch Genehmigungen nach anderen Rechtsbereichen (Konzentrationswirkung)
  • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise oder der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

zuständige untere Bauaufsichtsbehörde

Formulare

  • Formulare vorhanden: ja
  • Online-Dienst vorhanden: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein