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Vermittlerregister: Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99050033060002, 99050033060002 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050033060002, 99050033060002

Leistungsbezeichnung

Vermittlerregister: Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.08.2015

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Neben der Beantragung einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) müssen sich Finanzanlagenvermittler bei einer gewerbsmäßigen Tätigkeit unter Bußgeldbewehrung in dem Vermittlerregister nach § 11a GewO registrieren lassen.

Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet wird.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Finanzanlagenvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. 
Neben dem Gewerbetreibenden selbst sind auch dessen Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, nach § 34f Absatz 6 GewO zu registrieren.

Erforderliche Unterlagen

- Antragsformular

- Finanzanlagenvermittler -Erlaubnis

Voraussetzungen

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

Kosten

  • Registrierung im Register - Gebühr für den Gewerbetreibenden: 30,00 Euro
  • bei gleichzeitiger Registrierung für Mitarbeiter: 15,00 Euro
  • bei späterer Registrierung für Mitarbeiter: 25,00 Euro

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Finanzanlagenvermittler und dessen Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Register eintragen zu lassen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Finanzanlagenvermittler - Register

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK)  in Rostock, Schwerin und Neubrandenburg

Formulare

Antragsformulare sind bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg erhältlich.