Karteikartenabschrift des Führerscheins beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Wenn Sie weggezogen sind und beabsichtigen, bei der Führerscheinstelle Ihres jetzigen Wohnortes einen neuen Führerschein zu beantragen, werden Sie in der Regel aufgefordert, einen Auszug aus dem Führerscheinregister der ausstellenden Behörde beizubringen.
Die erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei der Führerscheinstelle.
Die Karteikartenabschrift ist bei der Führerscheinstelle zu beantragen. Diese sendet die Karteikartenabschrift direkt an die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnsitzes.