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Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen

Baden-Württemberg 99126001016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99126001016000

Leistungsbezeichnung

Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Ein Verein, der Vormundschaften übernehmen will, braucht eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.

Volltext

Ein Verein, der Vormundschaften übernehmen will, braucht eine Erlaubnis durch das Landesjugendamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Eintragung des Vereins
  • Satzung
  • Anzahl und Ausbildung der Mitarbeitenden
  • Nachweis der Einholung erweiterter Führungszeugnisse der Mitarbeiter durch den Verein
  • Anzahl der Wohnplätze

Voraussetzungen

  • Die Eltern haben in ihrer letztwilligen Verfügung den Verein benannt oder
  • es steht keine geeignete Privatperson für die Übernahme der Vormundschaft zur Verfügung, z.B. bei Findelkindern oder bei als Flüchtlingen ohne Eltern in Deutschland aufgenommenen Minderjährigen.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos beantragen.

Das Landesjugendamt prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis. Es kann sie befristen oder mit Auflagen verbinden.

Bei negativer Prüfung erhalten Sie einen Ablehungsbescheid.

Vor der Bestellung muss der Verein in die Übernahme der Vormundschaft einwilligen. Die Vormundschaft wird von einzelnen Mitgliedern oder Mitarbeitern ausgeübt, nicht vom Erzieher des Mündels im Heim des Vereins.

Die Bestellung als Vormund begründet das Familiengericht. Ein Mitvormund oder Gegenvormund bestellt es nur nach Anhörung des Vereins.

Eine Gegenvormundschaft durch das Jugendamt gibt es nicht.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, dauert das Verfahren höchstens drei Monate.

Frist

keine

Der Antrag sollte rechtzeitig vor der Übernahme von Pflegschaften und Vormundschaften beim Landesjugendamt eingehen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden