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Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen

Baden-Württemberg 99005008005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005008005000

Leistungsbezeichnung

Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen

Leistungsbezeichnung II

Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Arzeimittelgesetz (AMG):

  • § 15 Sachkenntnis
  • § 72 Einfuhrerlaubnis

Artikel 61 EU-Verordnung 536/2014 (Erlaubnis)

Artikel 88 EU-Verordnung 2019/6 (Erlaubnis)

Teaser

Die Erlaubnis benötigen Sie für die Einfuhr von

Volltext

Die Erlaubnis benötigen Sie für die Einfuhr von

  • Humanarzneimittel, Tierarzneimittel, Prüfpräparate
  • Wirkstoffen, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder
  • anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffen menschlicher Herkunft

Erforderliche Unterlagen

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Nachweis der Verfügbarkeit der Räume, zum Beispiel:
    • Kopie des Mietvertrags oder
    • Grundbuchauszug
  • Grundrisspläne der Betriebsgebäude und -räume für Prüfung und Lagerung
  • bei außerbetrieblichen Lagern: Grundrisspläne
  • Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis und Zuverlässigkeit der sachkundigen Person (beglaubigte Kopie von Zeugnissen, Führungszeugnis für behördliche Zwecke)
  • aktuelle Firmenbeschreibung ("Site Master File"), Qualitätssicherungshandbuch, Auflistung der Verfahrensanweisungen

Voraussetzungen

  • Es ist eine sachkundige Person vorhanden
  • Es sind geeignete Räume und Einrichtungen für die mit der Einfuhr beabsichtigten Aktivitäten, die Prüfung und Lagerung der Arzneimittel vorhanden
  • Es ist gewährleistet, dass die Tätigkeiten nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen

Kosten

Abhängig vom Einzelfall

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:

  • genaue Bezeichnung der antragstellenden Person und Angaben zur Rechtsform
  • Bezeichnung der Betriebsstätte (Name, Straße, Ort)
  • Angaben zu den mit der Einfuhr geplanten Aktivitäten in der Betriebsstätte
  • Angaben zu außerbetrieblichen Lagern
  • Name, Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse
    • einer sachkundigen Person
    • einer verantwortlichen Person im Fall der Einfuhr von Arzneimitteln menschlicher Herkunft zur unmittelbaren Anwendung bei Menschen
  • tabellarische Angaben zu den zur Einfuhr vorgesehenen Arzneimitteln
  • Angaben zu den mit Prüfungen beauftragten Betrieben

Tipp: Wenden Sie sich schon vor Antragstellung an die zuständige Stelle, um die Einzelheiten zu klären.

Liegen die vollständigen Unterlagen vor, führt die zuständige Stelle eine Abnahmeinspektion durch. Erst danach entscheidet sie über die Einfuhrerlaubnis oder die Ablehnung des Antrags per Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Unter anderem abhängig von

  • der Art der Arzneimittel, für deren Einfuhr Sie die Erlaubnis beantragen und
  • ob eine Inspektion im Ausland erforderlich ist

Bei Neubeantragung: ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen mindestens 4 Wochen, maximal 3 Monate

Bei erforderlicher Auslandsinspektion mindestens benötigte Vorlaufzeit: 6 Monate

Frist

Die Erlaubnis ist in jedem Fall vor Aufnahme der Tätigkeit zu beantragen. Die Einfuhrtätigkeit darf erst aufgenommen werden, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden