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Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Baden-Württemberg 99107007149000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107007149000

Leistungsbezeichnung

Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Achtes Buch Sozialgesetzbuch:

  • § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen
  • § 90 Erhebung von Kostenbeiträgen
  • § 82 Begriff des Einkommens
  • § 85 Einkommensgrenze

Teaser

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

Volltext

Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung fallen in der Regel Kosten an, unter anderem Gebühren, Essensgelder.

Die Kita-Gebühren dafür legt in der Regel die jeweilige Gemeinde fest.

Wenn Sie die finanzielle Belastung durch die Kita-Gebühren nicht tragen können, können Sie beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung stellen.

Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.

Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.

Voraussetzungen

  • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
  • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
  • Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Frist

Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Oftmals können Ihnen auch die Träger der Kindertageseinrichtungen Informationen und Kontaktdaten weitergeben.

Rechtsbehelf

Gegen den Ablehnungsbescheid können Sie bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden