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Vereinsregister - Einsicht nehmen

Baden-Württemberg 99119004109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99119004109000

Leistungsbezeichnung

Vereinsregister - Einsicht nehmen

Leistungsbezeichnung II

Vereinsregister - Einsicht nehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Volltext

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.

Kosten

Digitalisiertes Vereinsregister (Registerportal):

  • Online-Einsichtnahme: kostenlos
  • Datenabruf je Registerblatt: kostenlos
  • Datenabruf von Dokumenten: kostenlos

Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:

  • Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
  • je Ausdruck: EUR 10,00
  • je beglaubigte Kopie: EUR 20,00

Verfahrensablauf

Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportal online Einsicht nehmen.

Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden