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Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)

Baden-Württemberg 99061003022000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061003022000

Leistungsbezeichnung

Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)

Leistungsbezeichnung II

Studienplatz - einschreiben (Immatrikulation)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.

Volltext

In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.

Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.

Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen Sie zur Einschreibung mitbringen müssen. Für die erstmalige Einschreibung benötigen Sie in den meisten Fällen:

  • Zulassungsbescheid
  • ausgefüllte Erklärung, dass Sie den Studienplatz annehmen
  • Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren (z. B. Orientierungstest im Portal "was-studiere-ich.de")
  • wenn Sie sich in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis befinden: Nachweis der Studierfähigkeit (z.B. Dienstzeitbescheinigung, Auflösungsvertrag)
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule: Ausbildungsvertrag mit einer von der jeweiligen Studienakademie zugelassenen Ausbildungsstätte
  • falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
  • Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Quittungen über die Einzahlung folgender Beiträge (falls Sie diese nicht vor Ort bezahlen können):
    • Verwaltungskostenbeitrag
    • Studiengebühren, wenn es sich um einen gebührenpflichtigen Studiengang handelt (z.B. Weiterbildungsmaster)
    • Studentenwerksbeitrag
      Nähere Informationen zum Studentenwerksbeitrag erhalten Sie unter "Studienfinanzierung".
  • zwei Passbilder im Format 45 x 35 mm
  • bei Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht
    • Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich

Voraussetzungen

Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.

Kosten

Sozialbeitrag oder Semesterbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag: unterschiedlich von Hochschule zu Hochschule, insgesamt zwischen EUR 120,00 und EUR 180,00

Verfahrensablauf

Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.

Nach der Einschreibung sind Sie als Student oder Studentin der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.

Sie können nun Ihre Fächer belegen, sofern die Hochschule nichts anderes vorschreibt.

Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut online zurückmelden.

Bearbeitungsdauer

keine

Frist

Die Einschreibefristen entnehmen Sie dem Zulassungsbescheid.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden