Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte
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Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.
Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.
Zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht gehören u.a.:
- Widersprüche gegen Abgabenbescheide der Gemeinden
- Aufsichtsbeschwerden.
Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Kommunal- und Prüfungsamt, Abteilung Kommunalwesen und Wahlen.
Gebühren für Widersprüche richten sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe
Widersprüche gegen Abgabenbescheide sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Kommunal- und Prüfungsamt einzulegen.
Aufsichtsbeschwerden sind möglichst schriftlich einzureichen.