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Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte

Baden-Württemberg 99143041000000 Typ 10

Inhalt

Leistungsschlüssel

99143041000000

Leistungsbezeichnung

Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte

Leistungsbezeichnung II

Rechtsaufsicht über kreisangehörige Gemeinden, ohne Große Kreisstädte

Leistungstypisierung

Typ 10

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

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Teaser

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.

Volltext

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Rechtsaufsicht über seine 26 kreisangehörige Städte und Gemeinden (ohne Große Kreisstädte) sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Landkreis Karlsruhe.

Zu den Aufgaben der Rechtsaufsicht gehören u.a.:

  • Widersprüche gegen Abgabenbescheide der Gemeinden
  • Aufsichtsbeschwerden.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Kommunal- und Prüfungsamt, Abteilung Kommunalwesen und Wahlen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühren für Widersprüche richten sich nach der Gebührenverordnung des Landratsamtes Karlsruhe

 

Verfahrensablauf

Widersprüche gegen Abgabenbescheide sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der jeweiligen Gemeinde oder dem Kommunal- und Prüfungsamt einzulegen.

Aufsichtsbeschwerden sind möglichst schriftlich einzureichen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden