Beschäftigungserlaubnis beantragen
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Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, arbeiten möchten und bereits einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte, können Sie eine Beschäftigungserlaubnis beantragen.
- Gültige Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
- Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz), sofern vorhanden
- Erklärung über das Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber vollständig auszufüllen)
Wenn Sie sich geduldet in Deutschland aufhalten, ist Ihnen die Ausübung einer Beschäftigung nur erlaubt, wenn dies in Ihrer Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) ausdrücklich vermerkt ist. Wenn Sie arbeiten möchten, müssen Sie deshalb bei der Ausländerbehörde eine Beschäftigungserlaubnis beantragen. Dies gilt auch für die Ausübung einer betrieblichen Berufsausbildung oder eines Praktikums.
Eine Beschäftigungserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie sich seit drei Monaten erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben und Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen möchte.
Geduldete, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, haben erst nach sechs Monaten einen Arbeitsmarktzugang.
- Anfrage über das Kontaktformular
- Antragstellung des Aufenthaltstitels nach Rückmeldung auf die erste Anfrage
Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung sollte vor Abschluss eines Arbeitsvertrages beantragt werden.
Siehe Kontakt Ausländerbehörde