Stuttgarter Wärmepumpenprogramm
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Mit dieser neuen Förderung unterstützt die Landeshauptstadt Stuttgart sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen oder Vereine beim Einsatz von elektrischen Wärmepumpen in Neubauten und in Bestandsgebäuden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Stuttgarter Wärmepumpenprogramm
Bitte stellen Sie den Antrag im Wärmepumpenprogramm unbedingt vor der Antragstellung bei der KfW / BAFA. Bitte beachten Sie außerdem die seit dem 01. Mai 2024 geltenden neuen Mindestabstände bei Wärmepumpen zur schutzbedürftigen Bebauung.
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