Eintrag in die Handwerksrolle und das Gewerbeverzeichnis
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Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis, in dem sämtliche selbstständigen Handwerker des Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden. Diese Eintragung ist Pflicht und erfolgt bei der zuständigen Handelskammer.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/handwerksrolle-anlage-a-anlage-b-und-viele-weitere-infos-67,269,2162.html
Alle zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe müssen – unabhängig von ihrer Rechtsform – in die Handwerksrolle eingetragen werden. Voraussetzung für die Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk ist der Nachweis der entsprechenden Eintragungsqualifikation (z.B. der Meisterbrief).
Alle zulassungsfreien Handwerksbetriebe sowie handwerksähnliche Gewerbebetriebe werden in unser Gewerbeverzeichnis eingetragen. Wer ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe beginnen will, muss die Aufnahme dieser selbstständigen Tätigkeit bei uns anzeigen und sein Gewerbe beim zuständigen Rathaus anmelden. Weitere berufliche Befähigungsnachweise sind nicht erforderlich.
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/handwerksrolle-anlage-a-anlage-b-und-viele-weitere-infos-67,269,2162.html
Weitere Informationen gibt es hier: https://www.hwk-stuttgart.de/artikel/handwerksrolle-anlage-a-anlage-b-und-viele-weitere-infos-67,269,2162.html
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