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Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abberufung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Baden-Württemberg 99009045261000 Typ 3, Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99009045261000

Leistungsbezeichnung

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abberufung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abberufung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 3, Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG):

  • § 70 Absatz 4 Strahlenschutzbeauftragter

Teaser

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum oder zur Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.

Volltext

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum oder zur Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schnellstmöglich mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch schnellstmöglich mitteilen, wenn

  • sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern oder
  • die oder der Strahlenschutzbeauftragte ausscheidet oder Sie diese Person abberufen und eine andere Person zur oder zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie der Fachkundebescheinigung gemäß § 74 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) in Verbindung mit § 47 Absatz 1 und § 48 Absatz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) einschließlich des Nachweises der letzten Aktualisierung
  • Kopie des Bestellungsschreibens beziehungsweise des Schreibens zur Abberufung oder zum Ausscheiden der oder des Strahlenschutzbeauftragten
  • Kopie der gültigen Approbationsurkunde bei einer ärztlich approbierten Person
  • aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden gemäß § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart OB) bei Bestellung und Änderung der Aufgaben oder Befugnisse eines/einer Strahlenschutzbeauftragten

Voraussetzungen

Für die Person, die die Aufgaben der oder des Strahlenschutzbeauftragten wahrnimmt,

  • dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen und
  • muss die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz vorliegen.

Kosten

in der Jahresgebühr für die Überwachung durch das zuständige Regierungspräsidium berücksichtigt

Verfahrensablauf

Sie können die Mitteilung elektronisch oder schriftlich erledigen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Schnellstmöglich nach der Bestellung, der Änderung der Aufgaben oder Befugnisse, der Abberufung oder des Ausscheidens eines/einer Strahlenschutzbeauftragten

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien finden Sie das Dokument für die schriftliche Mitteilung.

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden