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Immissionsschutz - Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach 42. BImSchV anzeigen

Baden-Württemberg 99063043169001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99063043169001

Leistungsbezeichnung

Immissionsschutz - Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach 42. BImSchV anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Immissionsschutz - Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern nach 42. BImSchV anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen können. Die 42. BImSchV stellt anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb dieser Anlagen. Ziel ist es, Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern und somit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren.

Volltext

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können unter bestimmten Bedingungen legionellenhaltige Wassertröpfchen (Aerosole) emittieren, die beim Einatmen bei Menschen zu schweren Lungenentzündungen führen können. Die 42. BImSchV stellt anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb dieser Anlagen. Ziel ist es, Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern und somit das gesundheitliche Risiko für die Bevölkerung zu minimieren.

Erforderliche Unterlagen

Angaben gemäß Anlage 4 Teil 2 der 42. BImSchV.

Über die Webanwendung KaVKA-42.BV erfolgt eine Abfrage aller erforderlichen Angaben.

Voraussetzungen

Als Betreiber einer Verdunstungskühlanlage, eines Kühlturms oder eines Nassabscheiders sind Sie verpflichtet, diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen. Bestehende Anlagen waren bis zum 20. August 2018 anzuzeigen. Darüber hinaus sind Änderungen der Anlage sowie eine Anlagenstilllegung oder ein Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Kosten

Die Kosten ergeben sich aus der Gebührenfestsetzung der zuständigen Immissionsschutzbehörden.

Verfahrensablauf

Die Anzeigen sind bundesweit über die Webanwednung "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV" der zuständigen Behörde zu übermitteln. Um eine Anlage anzuzeigen, ist zunächst eine Registrierung im System KaVKA-42.BV erforderlich. Nach erfolgreicher Registrierung können die Stammdaten der Arbeitsstätte (des Standorts der Anlage) sowie der Anlage erfasst und die Anzeige an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Die Nutzung der Webanwendung KaVKA-42.BV ist in Baden-Württemberg für alle Anzeigepflichten nach § 13 und für alle Informationspflichten nach § 10 der 42. BImSchV vorgeschrieben (siehe Allgemeinverfügung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Nutzung des elektronischen Weges bei der Erfüllung von Anzeige- und Informationspflichten nach der 42. BImSchV).Zusätzlich kann die Webanwendung für Mitteilungen nach § 14 verwendet werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Betreiber einer Neuanlage hat diese spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Bestehende Anlagen waren bis spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Änderungen der Anlage, die Anlagenstilllegung sowie Betreiberwechsel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Ansprechpartner bei technischen Fragen zur Webanwendung KaVKA-42.BV (zum Beispiel bei Fragen zur Bedienung der Software, bei Registrierungsproblemen) ist die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW):

  • kavka@lubw.bwl.de

Bei fachlichen Fragen (zum Beispiel Fragen zur Einstufung einer Anlage und zum Anwendungsbereich der 42. BImSchV, Fragen zu bereits in KaVKA-42.BV registrierten Anlagen, Fragen zu einzelnen Betreiberpflichten) wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Immissionsschutzbehörde.

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden