Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens
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Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die
- sich im öffentlichen Raum befinden,
- sich außerhalb von Gebäuden befinden,
- frei zugänglich sind,
- an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
- ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
- aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
- die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.
Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.