Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
- § 15d Besondere Anforderungen bei Begasungen
- Anhang I, Nummer 4.1 Erlaubnis
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung einer Begasung erteilt.
Für die Beantragung der Erlaubnis werden die folgenden Informationen benötigt:
- Angaben zur räumlichen und sicherheitstechnischen Ausstattung,
- Nachweis zur Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
- Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Verwendungsart,
- Kopien der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber,
- Kopien der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen.
Voraussetzung ist, dass Sie die personellen, räumlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.
Nachdem Sie die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
Die Erlaubnis kann befristet, mit Auflagen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können nachträglich angeordnet werden.
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.