Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Baden-Württemberg 99031016001000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031016001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

  • § 15d Besondere Anforderungen bei Begasungen
  • Anhang I, Nummer 4.1 Erlaubnis

Teaser

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Volltext

Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung einer Begasung erteilt.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Erlaubnis werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Angaben zur räumlichen und sicherheitstechnischen Ausstattung,
  • Nachweis zur Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften einschließlich Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen,
  • Bezeichnung und Zulassungs- oder Registriernummer des Biozid-Produkts oder des Pflanzenschutzmittels sowie dessen Verwendungsart,
  • Kopien der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber,
  • Kopien der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass Sie die personellen, räumlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.

Kosten

450 bis 2.000 €

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Erlaubnis kann befristet, mit Auflagen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Auflagen können nachträglich angeordnet werden.

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden