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Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragen

Baden-Württemberg 99031018007000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99031018007000

Leistungsbezeichnung

Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV):

  • § 19 Absatz 1 Behördliche Ausnahmen, Anordnungen und Befugnisse

Teaser

Wenn Sie Arbeiten mit Gefahrstoffen unter Abweichung von den Regelungen der Gefahrstoffverordnung durchführen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie Arbeiten mit Gefahrstoffen unter Abweichung von den Regelungen der Gefahrstoffverordnung durchführen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen getroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:

  • Abweichung von Lagervorschriften,
  • Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA),
  • Ausnahmen von gesetzten Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung der Ausnahme werden die folgenden Informationen benötigt:

  • Gründe für die Beantragung der Ausnahme (Beschreibung des Sachverhalts, Begründung, Menge des jährlich verwendeten Gefahrstoffs, Beschreibung der Tätigkeit und Verfahren),
  • Anzahl der betroffenen Beschäftigten,
  • Geplante Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der betroffenen Beschäftigten,
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung der Exposition der Beschäftigten,
  • Gegebenenfalls Fotos, Atteste, Gefährdungsbeurteilungen.

Voraussetzungen

Für die Genehmigung einer Ausnahme müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
  • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.

Kosten

EUR 200,00 bis EUR 2.500

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Ausnahmen von Vorschriften der Gefahrstoffverordnung beantragt haben, prüft die zuständige Behörde Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Ausnahme kann auch im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren nach anderen Rechtsvorschriften beantragt werden.

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden