Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Munitionserwerbsschein beantragen

Baden-Württemberg 99089174000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089174000000

Leistungsbezeichnung

Munitionserwerbsschein beantragen

Leistungsbezeichnung II

Munitionserwerbsschein beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 10 Abs. 3 WaffG

Teaser

Ein Munitionserwerbsschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Munition berechtigt.

Volltext

Ein Munitionserwerbsschein ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Munition berechtigt.

Kann eine bestimmte Munitionsart nicht in einer Waffenbesitzkarte eingetragen werden, wird hierfür ein Munitionserwerbsschein erteilt. Munitionssammler oder -sachverständige können abweichend davon auch ein Sammel- oder Fachgebiet eintragen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Munitionserwerbsschein
  • Personalausweiskopie oder Reisepasskopie (Vorder- und Rückseite)
  • Bedürfnisnachweis
  • Sachkundenachweis Eine separate Sachkunde für Munitionserwerbsscheine gibt es nicht. Wer die Sachkunde, z. B. als Sportschütze abgelegt hat, kann dieses Zeugnis verwenden.
  • Nachweis der sicheren Aufbewahrung Zum Nachweis der rechtskonformen Aufbewahrung der Munition dient der Kaufbeleg oder ein Foto des Behältnisses.
  • ggf. vergangene Meldeanschriften Sollten Sie in den letzten 5 Jahren außerhalb des Landkreises Tübingen gewohnt haben, halten Sie bitte alle Adressen bereit, da Sie diese im Antrag angeben müssen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erteilung eines Munitionserwerbsscheins sind:

  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Sachkunde
  • Nachweis eines Bedürfnisses

Kosten

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Munitionserwerbsschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Sie können dies elektronisch über das Serviceportal tun.

Die zuständige Behörde prüft, ob Sie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Dazu holt sie vor allem folgende Auskünfte ein:

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme des Landeskriminalamts
  • Stellungnahme des Landesamts für Verfassungsschutz

Die persönliche Eignung, die Sachkunde und das Bedürfnis müssen Sie selbst nachweisen.

Hat die zuständige Behörde Bedenken, ob Sie persönlich geeignet sind, kann sie ein

  • amts- oder fachärztliches oder
  • fachpsychologisches Zeugnis verlangen

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Jede Entscheidung, die angefochten werden kann, ergeht mit einer besonderen Belehrung, welcher Rechtsbehelf hiergegen möglich ist und ob dabei bestimmte Voraussetzungen zu beachten sind (wie z.B. Schriftform, Frist, etc.). Entscheidungen, die keine Belehrung enthalten, sind grundsätzlich rechtskräftig.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden