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Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

Baden-Württemberg 99089107000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089107000000

Leistungsbezeichnung

Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Verlust einer Waffe oder einer waffenrechtlichen Erlaubnis anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sind einer Person Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz einer Erlaubnis bedarf, abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich nach Feststellung des Verlustes anzuzeigen.

Volltext

Sind einer Person Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition, deren Erwerb oder Besitz einer Erlaubnis bedarf, abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich nach Feststellung des Verlustes anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen

- die ausgefüllte Verlustanzeige

- bei Diebstahl die Strafanzeige

Voraussetzungen

Sie haben den Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition festgestellt, deren Besitz einer behördlichen Erlaubnis bedarf.

Kosten

keine.

Verfahrensablauf

Sobald der Verlust von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition bekannt wurde, wenden Sie sich bitte umgehend an die für Sie zuständige Waffenbehörde. Nach Eingang der Verlustanzeige werden die verlorengegangenen Gegenstände von der Waffenbehörde an die zuständige Polizeidienststelle übermittelt, damit eine Sachfahndung hinsichtlich der Gegenstände erstellt werden kann.

Sollten sich Fragen zur Verlustanzeige ergeben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unverzüglich nach Feststellen des Verlustes.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

-

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden