Den Anschluss einer Brandmeldeanlage beantragen
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Neuantrag und Übernahme eines bestehenden Anschlusses
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) für die Entgegennahme von Alarmen von Brandmeldeanlagen (BMA) zuständig.
Damit diese Brandmeldungen übertragen werden können, ist eine Übertragungseinrichtung (ÜE) notwendig. ÜE werden durch den von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragten Unternehmer an die BMA-Alarmempfangseinrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart, Branddirektion aufgeschaltet. Im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es keinen Konzessionär für die Anschaltung von BMA auf die Integrierte Leitstelle Stuttgart. Zuständig ist die Branddirektion Stuttgart.
Die eingehenden Alarmmeldungen werden in der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) angezeigt und ausgewertet. Auf Grundlage der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) werden die benötigten Einsatzkräfte alarmiert.
Die Technischen Anschlussbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion in der aktuellen Fassung sind zwingend einzuhalten.
Das Entgelt richtet sich nach der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS) der Stadt Stuttgart in der jeweils gültigen Fassung.
Die Bearbeitungszeit des Antrags bis zur Bereitstellung der Übertragungseinrichtung (ÜE) beträgt im Regelfall sechs bis acht Wochen. Das beauftragte Unternehmen fertigt über die Bereitstellung der ÜE ein Bereitstellungsprotokoll. Die Inbetriebnahme der ÜE erfolgt an dem Tag der erfolgreichen Feuerwehr-Abnahme der BMA.