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Den Anschluss einer Brandmeldeanlage beantragen

Baden-Württemberg 99006055005000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006055005000

Leistungsbezeichnung

Den Anschluss einer Brandmeldeanlage beantragen

Leistungsbezeichnung II

Den Anschluss einer Brandmeldeanlage beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

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Lagen Portalverbund

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Einheitlicher Ansprechpartner

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Fachlich freigegeben am

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Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

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Teaser

Neuantrag und Übernahme eines bestehenden Anschlusses

Volltext

Neuantrag und Übernahme eines bestehenden Anschlusses

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) für die Entgegennahme von Alarmen von Brandmeldeanlagen (BMA) zuständig.
Damit diese Brandmeldungen übertragen werden können, ist eine Übertragungseinrichtung (ÜE) notwendig. ÜE werden durch den von der Landeshauptstadt Stuttgart beauftragten Unternehmer an die BMA-Alarmempfangseinrichtung der Landeshauptstadt Stuttgart, Branddirektion aufgeschaltet. Im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es keinen Konzessionär für die Anschaltung von BMA auf die Integrierte Leitstelle Stuttgart. Zuständig ist die Branddirektion Stuttgart.
Die eingehenden Alarmmeldungen werden in der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) angezeigt und ausgewertet. Auf Grundlage der aktuellen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) werden die benötigten Einsatzkräfte alarmiert.
Die Technischen Anschlussbedingungen der Landeshauptstadt Stuttgart Branddirektion in der aktuellen Fassung sind zwingend einzuhalten.

Kosten

Das Entgelt richtet sich nach der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS) der Stadt Stuttgart in der jeweils gültigen Fassung.

 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bearbeitungszeit des Antrags bis zur Bereitstellung der Übertragungseinrichtung (ÜE) beträgt im Regelfall sechs bis acht Wochen. Das beauftragte Unternehmen fertigt über die Bereitstellung der ÜE ein Bereitstellungsprotokoll. Die Inbetriebnahme der ÜE erfolgt an dem Tag der erfolgreichen Feuerwehr-Abnahme der BMA.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Beachten Sie bitte die Rechtsbehelfsbelehrung am Bescheid.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden