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KreisBonusCard beantragen

Baden-Württemberg 99107032000000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

KreisBonusCard beantragen

Leistungsbezeichnung II

KreisBonusCard beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Die Ausstellung der KreisBonusCard ist eine freiwillige Aufgabe des Landkreises Tübingen.

Die Vergünstigungen sind ein freiwilliges Angebot der teilnehmenden Städte und Gemeinden sowie verschiedenen Vereinen, Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis Tübingen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Vergünstigungen.

Teaser

Wer im Kreis Tübingen lebt und über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Landratsamt Tübingen die KreisBonusCard erhalten.

Volltext

Wer im Kreis Tübingen lebt und über ein geringes Einkommen verfügt, kann beim Landratsamt Tübingen die KreisBonusCard erhalten.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es die KreisBonusCard Junior, für Erwachsene die reguläre KreisBonusCard.

Durch die Vorlage der Karte können die Inhaberinnen und Inhaber bei vielen öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Erforderliche Unterlagen

Mit dem Antrag zur Ausstellung einer KreisBonusCard muss ein Nachweis über den Bezug einer der folgenden Sozialleistungen vorgelegt werden:

  • Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II)
  • Sozialhilfe (Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII)
  • Wohngeld (Leistungen nach dem Wohngeldgesetz)
  • Asylbewerberleistungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)

Bitte beachten Sie: Alle Mitglieder der Bedarfs- oder Hausgemeinschaft, für die eine KreisBonusCard beantragt wird, müssen in den Nachweisen namentlich aufgeführt sein.

Voraussetzungen

Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Tübingen erhalten die KreisBonusCard auf Antrag beim Landratsamt Tübingen, wenn sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld (Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II)
  • Sozialhilfe (Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs XII)
  • Wohngeld (Leistungen nach dem Wohngeldgesetz)
  • Asylbewerberleistungen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
  • Kinderzuschlag (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die KreisBonusCard bei der zuständigen Stelle. Sie prüft Ihren Antrag und stellt Ihnen die Karte aus, wenn die oben genannten Voraussetzungen dafür vorliegen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags durch die zuständige Stelle werden sie von dieser benachrichtigt. Die KreisBonusCard wird Ihnen dann per Post zugeschickt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die KreisBonusCard wird immer ab dem 1. Tag des Monats ausgestellt, in dem sie beantragt wird. Sie ist 12 Monate gültig. Eine rückwirkende Beantragung für die Vergangenheit ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Anbieter*innen von Vergünstigungen im Zusammenhang mit der KreisBonusCard finden unter Formulare und weitere Angebote ein Merkblatt mit Informationen.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden