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Geburt eines Geschwisterkindes melden

Baden-Württemberg 99107007000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107007000000

Leistungsbezeichnung

Geburt eines Geschwisterkindes melden

Leistungsbezeichnung II

Geburt eines Geschwisterkindes melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Satzung der Gemeinde

Teaser

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

Volltext

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

Erforderliche Unterlagen

Formular der Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie.

Kosten

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung.

Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).

Verfahrensablauf

Bei der Geburt eines weiteren Kindes in Ihrer Familie ändert sich die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder für die Benutzungsgebühren der Tageseinrichtung. Die Änderung ist der Gemeindeverwaltung unverzüglich unter Angabe des Kalendermonats, in dem die Änderung eintritt, anzuzeigen.

Die Benutzungsgebühren werden ab dem Monat neu festgesetzt, in dem die Änderung eingetreten ist, sofern die Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten erfolgte. Bei einer späteren Anzeige erfolgt die Änderung der Benutzungsgebühren ab dem Monat, in welcher die Änderung angezeigt wurde (vgl. § 3 Abs. 8 Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Tageseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeige der Änderung innerhalb von 2 Monaten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Alle Angaben des Formulars müssen ausgefüllt werden, um das Geschwisterkind berücksichtigen zu können.

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden