Antrag auf jährliche Zahlung der Grundsteuer
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Umstellung von vierteljährlicher Grundsteuerzahlung auf jährliche Zahlungsweise - Fälligkeit 01.07. des Jahres-
Umstellung von vierteljährlicher Grundsteuerzahlung auf jährliche Zahlungsweise - Fälligkeit 01.07. des Jahres-
Nach Antragsbearbeitung ist die Zahlungsweise auf jährliche Bezahlung umgestellt.
Es erfolgt keine weitere Mitteilung bzw. kein neuer Bescheid.