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Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Baden-Württemberg 99160014261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99160014261000

Leistungsbezeichnung

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungsbezeichnung II

Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 17. Dezember 2013 (ABl. L 347, S. 671):

  • Artikel 147 Begleitdokumente und Register

Delegierte Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018, S. 1):

  • Artikel 8 bis 19 Begleitdokumente für die Überwachung und Zertifizierung von Weinbauerzeugnissen

Weingesetz (WeinG):

  • § 30 Begleitpapiere

Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV):

  • §§ 18 bis 24 Begleitpapiere

Weinrechts-Durchführungsverordnung Baden-Württemberg (Weinrechts-DVO BW):

  • § 1 Zuständigkeiten Absatz 4 Nummer 2

Teaser

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern und in einzelnen weiteren Fällen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Volltext

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen in Behältnissen mit einem Nennvolumen von mehr als 60 Litern und in einzelnen weiteren Fällen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern, oder
  • Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind, oder
  • der Transportweg von Weinbauerzeugnissen
    • vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
    • zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens,
    • zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung

beträgt über 70 Kilometer.

Kosten

Für online erstellte elektronische Weinbegleitdokumente fallen in Baden-Württemberg keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen das Begleitdokument für den Weintransport online, per Post oder Fax an die zuständige Stelle für den Verladeort.
  • Sie erstellen das Begleitdokument unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht. Das Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.

Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen:

  • Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
  • Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
  • Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
  • Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
  • Alle Beteiligten (beispielsweise Absender, Fahrer, Empfänger) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.

Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:

  • Sie füllen das 5-fach Formular leserlich und vollständig aus.
  • Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen vier Durchschläge behalten Sie.
  • Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
  • Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollstelle am Verladeort.
  • die zwei übrigen Durchschläge sind für Ihre Unterlagen.

Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.

Bearbeitungsdauer

Es handelt sich um eine reine Transportmeldung. Eine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung findet nicht statt.

Frist

Es gibt keine bestimmte Frist. Das Begleitdokument wird unmittelbar vor dem Transport erstellt. Eine Transportgenehmigung durch eine Behörde ist nicht notwendig.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden