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Förderung für Erstausstattung von Rettungswachen beantragen

Baden-Württemberg 99148230017000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148230017000

Leistungsbezeichnung

Förderung für Erstausstattung von Rettungswachen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Förderung für Erstausstattung von Rettungswachen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Rettungsdienstgesetz (RDG):

  • § 40 Öffentliche Förderung des Rettungsdienstes
  • § 46 Besonndere Bestimmungen über die Finanzierungg des Luft-, Berg- und Wasser-Rettungsdienst

in Verbindung mit der

Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Investitionen des Rettungsdienstes (VwV-F-RD)

Teaser

Für neugebaute Rettungswachen können die Hilfsorganisationen Fördermittel für die Erstausstattung der Rettungswachen beantragen.

Volltext

Für neugebaute Rettungswachen können die Hilfsorganisationen Fördermittel für die Erstausstattung der Rettungswachen beantragen.

Der Rettungsdienst wird in Baden-Württemberg im Auftrag des Landes von folgenden Hilfsorganisationen durchgeführt:

  • Deutsches Rotes Kreuz,
  • Arbeiter-Samariter-Bund,
  • Johanniter-Unfall-Hilfe,
  • Malteser Hilfsdienst,
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft und der
  • Bergwacht.

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Antragstellung beifügen:

  • drei Vergleichsangebote.

Voraussetzungen

Um eine Förderung der Erstausstattung von Rettungswachen beantragen zu können, müssen Sie Mitglied in einer Hilfsorganisation sein und mit der Durchführung des Rettungsdienstes in Baden-Württemberg nach den Vorgaben des § 3 Absatz 1 des Rettungsdienstgesetzes (RDG) beauftragt sein.

Kosten

Für das Verfahren entstehen Ihnen keine Kosten.

Verfahrensablauf

Die Beantragung der Förderung von Erstausstattung erfolgt online. Dabei ist folgendes Verfahren vorgesehen:

  • Wenn Sie die Beschaffung von Erstausstattung für eine Rettungswache planen, nehmen Sie frühzeitig mit dem zuständigen Regierungspräsidium Kontakt auf, um die Planungen abzustimmen.
  • Ihren Antrag reichen Sie mit den dazugehörigen Anlagen über den Onlineantrag ein.
  • Die Regierungspräsidien prüfen die Anträge und berechnen die Fördersumme.
  • Die berechneten Fördersummen werden dem Innenministerium zur Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorgeschlagen.
  • Das Innenministerium stellt das Jahresförderprogramm im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf und hört nach § 40 Absatz 2 RDG den Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) dazu an.
  • Die finale Bescheiderstellung erfolgt durch die Regierungspräsidien, ebenso wie die Zahlungsabwicklung und die Prüfung der Verwendungsnachweise.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung Ihrer Anträge durch das zuständige Regierungspräsidium umfasst eine Zeitspanne von drei Monaten. Die finale Erstellung des Jahresförderprogramms durch das Innenministerium erfolgt dann weitere drei Monate später.

Frist

Sie müssen die Antragsunterlagen bis zum 31. März des Programmjahres beim zuständigen Regierungspräsidium eingereicht haben.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine

Rechtsbehelf

Gegen die Förderbescheide kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage eingereicht werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden