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Auskunft aus dem Sorgeregister

Baden-Württemberg 99013016012000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013016012000

Leistungsbezeichnung

Auskunft aus dem Sorgeregister

Leistungsbezeichnung II

Auskunft aus dem Sorgeregister

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 58 SGB VIII

Teaser

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Volltext

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes.

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind nicht und waren nie miteinander verheiratet.

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

Bearbeitungsdauer

Über die Bearbeitungsdauer kann keine Angabe gemacht werden.

Frist

Keine Fristen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden