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Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; europäische Berufsqualifikation anerkennen

Baden-Württemberg 99150003037005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99150003037005

Leistungsbezeichnung

Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; europäische Berufsqualifikation anerkennen

Leistungsbezeichnung II

Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; europäische Berufsqualifikation anerkennen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung und der Zulassung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten.

Volltext

Wenn Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung und der Zulassung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten.

Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der deutschen Rechtsanwaltsausbildung unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein Nachweis der Berechtigung zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin beziehungsweise eines europäischen Rechtsanwalts
  • ein Nachweis, dass mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt wurde, oder eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem dieser Staaten
  • eine Erklärung darüber, ob und bei welchen Prüfungsämtern schon einmal ein Antrag gestellt oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde

Welche Unterlagen gegebenenfalls darüber hinaus benötigt werden, erfahren Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt.

Voraussetzungen

Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin beziehungsweise eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt.

Kosten

Die Kosten hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag bei einem Gemeinsamen Justizprüfungsamt. Dieses prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind. In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt. Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Als schriftliche Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch. Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden