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Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren

Baden-Württemberg 99008001013001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001013001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis - Online-Ausweisfunktion aktivieren

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Im Besonderen §§ 10, 18, 18a, 20 PAuswG

Teaser

Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Internet und an Bürgerterminals ausweisen, zum Beispiel um Online-Verwaltungsdienstleistungen zu nutzen, für die Sie andernfalls während der Öffnungszeiten, mit vorheriger Terminvereinbarung, zu den Bürgerämtern gehen müssten.

Volltext

Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Internet und an Bürgerterminals ausweisen, zum Beispiel um Online-Verwaltungsdienstleistungen zu nutzen, für die Sie andernfalls während der Öffnungszeiten, mit vorheriger Terminvereinbarung, zu den Bürgerämtern gehen müssten.

Ihr Personalausweis ist mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) ausgestattet. Darüber funktioniert die Online-Ausweisfunktion.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis

Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion.

Kosten

Das Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist in folgenden Fällen gebührenfrei:

  • erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
  • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
  • Ändern der fünfstelligen Transport-PIN in eine persönliche sechsstellige PIN
  • nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion für Personalausweise, die vor dem 15. Juli 2017 beantragt sind
  • Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. wenn man die PIN vergessen hat)
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Verfahrensablauf

Sie können die Online-Ausweisfunktion persönlich ohne vorherige Terminbuchung im Expressbereich der Kaiserallee 8 (EG, Zimmer 16) sowie im Bürgerbüro Ost (Fachinformation) aktivieren.

 

Was ist nötig, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können?

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Selbstgewählte sechsstellige PIN
  • Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Eine geeignete Software, z.B. die AusweisApp2 des Bundes

Wo und wie kann man die PIN setzen?
Die PIN kann direkt bei der Abholung des neuen Personalausweises oder zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt im Bürgerbüro gesetzt werden.
Alternativ kann die PIN zudem jederzeit kostenfrei an einem Computer, an bestimmten NFC fähigen Smartphones oder an einem Bürgerterminal selbst gesetzt werden.

Wie kann man erkennen, ob die Online-Ausweisfunktion beim Personalausweis aktiv ist?
Bei jedem neuen Personalausweis, der seit dem 15. Juli 2017 beantragt wurde, ist die Online-Ausweisfunktion automatisch aktiviert. Bei früher ausgestellten Personalausweisen kann die Onlinefunktion beim zuständigen Bürgeramt jederzeit nachträglich durch persönliche Vorsprache aktiviert werden.

Wo und wie kann die PIN geändert werden?
Die PIN kann zu jeder Zeit entweder im Bürgeramt oder von zu Hause mithilfe des Smartphones oder geeignetem Kartenlesegerät selbst geändert werden.

Welche Zeichen dürfen für die PIN verwendet werden?
Damit der Personalausweis einsatzbereit ist, wird die fünfstellige Transport-PIN durch eine sechsstellige selbstgewählte PIN ersetzt. Für die selbstgewählte PIN verwenden Sie eine zufällige Abfolge von sechs Zahlen (nummerische Zeichen von 0-9). Buchstaben oder Sonderzeichen können nicht verwendet werden. Es empfiehlt sich keine zu erratende Zeichenkombination zu verwenden, also weder „123456“, noch Ihr Geburtsdatum oder andere Zahlenabfolgen, die auf dem Ausweis zu lesen sind.

Was ist zu tun, wenn die PIN vergessen wird?
Die PIN kann beim Bürgeramt jederzeit neu gesetzt werden.

Welche Betriebssysteme unterstützen die Online-Ausweisfunktion?
Die Online-Ausweisfunktion ist unabhängig von Betriebssystemen. Sie kann daher grundsätzlich mit jedem Betriebssystem verwendet werden, wenn die Software, die Sie für die Nutzung Ihres Online-Ausweises verwenden, für Ihr Betriebssystem geeignet ist.

Bearbeitungsdauer

Sofort bei der persönlichen Vorsprache mit zuvor vereinbartem Termin.

Frist

Die Online-Ausweisfunktion kann zu jeder Zeit während der Gültigkeit des Personalausweises eingeschaltet werden. Auch die PIN kann zu jeder Zeit geändert werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Ihren alten Personalausweis müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises auf dem Bürgeramt abgeben oder entwerten lassen.

Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert (Adressänderung im Personalausweis). Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen:

Achtung:

Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen. Einzelheiten dazu finden Sie im Text "Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen".

Rechtsbehelf

Keinen

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden