Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen

Baden-Württemberg 99008001011000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001011000

Leistungsbezeichnung

Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis oder Reisepass - Doktorgrad eintragen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Doktorgrade müssen nachgewiesen werden, sofern sie sich nicht schon aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melderegister ergeben.

Volltext

Doktorgrade müssen nachgewiesen werden, sofern sie sich nicht schon aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melderegister ergeben.

Doktorgrade werden ohne Zusatz der Fachrichtung in abgekürzter Form mit Punkt eingetragen (DR.).

Ehrendoktorgrade (zum Beispiel DR. HC., DR. EH.) sind grundsätzlich nur eintragungsfähig, wenn sie von einer deutschen Hochschule oder Universität mit Promotionsrecht verliehen worden sind. Von einer ausländischen Hochschule oder Universität mit Promotionsrecht verliehene Ehrendoktortitel sind nur eintragungsfähig, wenn sie allein mit dem Zusatz "EH." oder "HC." geführt werden dürfen.

Inhaberinnen bzw. Inhaber von Doktorgraden aus EU- und EWR-Staaten sowie des Europäischen Hochschulinstituts Florenz und der Päpstlichen Hochschulen können die Abkürzung "DR." ohne fachlichen Zusatz und Herkunftsbezeichnung führen und eintragen lassen, wenn diese in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erworben wurden.

Andere akademische Grade, Titel oder Amtsbezeichnungen als der Doktorgrad, zum Beispiel Dipl.-Ing. oder Prof., dürfen nicht in den Pass eingetragen werden.

Die Eintragung "DR." für Berufsdoktorate, sogenannte kleine Doktorgrade oder andere Hochschultitel (Master, Bachelor, o.ä.) sind nicht zulässig.

Die Eintragungsfähigkeit von Doktorgraden, zum Beispiel PhD, aus Ländern außerhalb der EU und des EWR (unter anderem Australien, Israel, Japan, Kanada, USA) richtet sich nach den jeweils aktuellen Beschlüssen der Kultusministerkonferenz. Diese sind einsehbar im von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland geführten "Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse" (http://www.anabin.de). Diese Datenbank kann auch zur Prüfung der Eintragungsfähigkeit ausländischer Doktorgrade herangezogen werden.

Erforderliche Unterlagen

Für die Eintragung von in Deutschland erworbenen Doktorgraden:

  • Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis

Für die Eintragung von im Ausland erworbenen Doktorgraden:

  • formloser Antrag
  • Verleihungsurkunde oder Besitzzeugnis
  • Übersetzung der Urkunden (durch einen in Deutschland vereidigten Übersetzer)
  • Gegebenenfalls können weitere Unterlagen nachgefordert werden

Voraussetzungen

Ausländische Doktorgrade dürfen nur eingetragen werden, wenn die antragstellende Person nach den Hochschulgesetzen der Länder der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit den Feststellungen der Kultusministerkonferenz zur Führung der Abkürzung "DR." ohne weiteren Zusatz berechtigt ist.

Kosten

Für die Eintragung eines Doktorgrades im Melderegister und im Ausweisregister entstehen keine Kosten.

Für die Ablehnung eines Antrages auf Eintragung eines Doktorgrades im Melderegister und im Ausweisregister entstehen Kosten entsprechend der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung.

Verfahrensablauf

Für die Eintragung eines in Deutschland erworbenen Doktorgrades kann über das Terminsystem ein Termin für die Antragstellung eines Identitätsdokumentes vereinbart werden.

Weitere Informationen:


Die Eintragung eines ausländischen Doktorgrades
kann erst nach Prüfung der Urkunden erfolgen. Hierzu senden Sie den unterschriebenen formlosen Antrag per Post an:

Stadt Karlsruhe
Ordnungs- und Bürgeramt
Bürgerangelegenheiten
Sachgebiet Recht
Kaiserallee 8
76133 Karlsruhe

Oder Sie vereinbaren einen Termin: Online-Terminbuchung

Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung über das weitere Vorgehen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es liegen keine Fristen vor.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es liegen keine Hinweise vor.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden