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Jagdausübung im befriedeten Bezirk

Baden-Württemberg 99067001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067001000000

Leistungsbezeichnung

Jagdausübung im befriedeten Bezirk

Leistungsbezeichnung II

Jagdausübung im befriedeten Bezirk

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 13 Abs. 4 Jagd- und Wildtiermanagmenet (JWMG)

Teaser

Für die Bejagung von Wildtieren im befriedeten Bezirk ist eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde vonnöten.

Volltext

Für die Bejagung von Wildtieren im befriedeten Bezirk ist eine Genehmigung der unteren Jagdbehörde vonnöten.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentumsnachweis oder Nutzungsberechtigung des Grundstücks, auf dem die Fangjagd stattfindet
  • Jagdschein oder Fallensachkundenachweis

Hinweis: Mit dem Besitz eines Jagdscheins, ist die Fallensachkunde automatisch nachgewiesen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Genehmigung sind:

  • Mindestalter von 18 Jahre
  • Nachweis der Fallensachkunde (Jagdschein oder Fallensachkundenachweis)
  • Eigentumsnachweis oder Nutzungsberechtigung

Kosten

Mit diesen Kosten müssen Sie für Ihren Antrag rechnen:

Gebühren: 15,00 € je angef. 1/4 Std.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung der Jagdausübung im befriedeten Bezirk beantragen.

Sie können den Antrag, neben dem eletronischen Antrag, auch schriftlich oder durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen. Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

Stellen Sie den Antrag schriftlich, erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid per Post. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden