Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Den bestellten elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Ausländerbehörde der Stadt Karlsruhe abholen.
- Pass oder Passersatz (im Original)
- gegebenenfalls bisheriger eAT
- PIN-Brief
- Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:
schriftliche Vollmacht
Ihr eAT liegt abholbereit bei der Ausländerbehörde und Sie haben den PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhalten.
Nach circa 3 bis 4 Wochen erhalten Sie von der Bundesdruckerei in Berlin einen PIN/PUK-Brief.
Nach Erhalt des Briefes können Sie einen Termin zur Abholung vereinbaren:
- Telefonisch unter 0721 115
oder - online: Ausländerbehörde: Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrem Termin zur Abgabe der biometrischen Daten die Lieferung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels per Kurierdienst zu wählen. In diesem Fall würde die Überbringung an Ihre Anschrift circa 4 bis 5 Wochen andauern.
Hinweise:
Der PIN-Brief enthält wichtige Daten zur elektronischen Identität. Er ist sorgfältig aufzubewahren und zur Abholung mitzubringen.
Falls nach circa vier Wochen kein PIN-Brief von der Bundesdruckerei einging, kann ohne PIN-Brief ein Termin zur Abholung vereinbart werden.
Hinweise zur Abholung:
- Abholung bis zum 16. Lebensjahr: durch die Eltern (das Kind muss nicht dabei sein).
- Abholung für Jugendliche ab 16 Jahren: die Abholung des eAT ist alleine ohne Eltern möglich.