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Verlust eines ausländischen Reisepasses der Ausländerbehörde melden (eAT ist noch vorhanden)

Baden-Württemberg 99010006000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010006000000

Leistungsbezeichnung

Verlust eines ausländischen Reisepasses der Ausländerbehörde melden (eAT ist noch vorhanden)

Leistungsbezeichnung II

Verlust eines ausländischen Reisepasses der Ausländerbehörde melden (eAT ist noch vorhanden)

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Für die Ausstellung und Verlängerung von Reisepässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig.

Volltext

Für die Ausstellung und Verlängerung von Reisepässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig.

Ihre Auslandsvertretung können Sie hier finden: https://www.auswaertiges-amt.de/

Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, der Ausländerbehörde unverzüglich den Verlust eines Reisepasses, eines Passersatzes oder eines Ausweisersatzes anzuzeigen.

Das ist wichtig, um eine missbräuchliche Benutzung zu vermeiden.

Bei Diebstahl sollten Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.

Tipp: Bei Verlust ist es ratsam, zunächst beim Fundbüro nachzufragen. Sie können so unter Umständen Zeit und Kosten vermeiden, die mit der Beantragung neuer Dokumente verbunden sind.

Bitte informieren Sie Ihre Ausländerbehörde, wenn Sie einen verlorenen Reisepass wieder gefunden haben.

Erforderliche Unterlagen

  • noch vorhandene Ausweisdokumente, möglichst mit Foto,
    zum Beispiel Personalausweis oder Führerschein oder andere Dokumente zur Feststellung Ihrer Identität
  • bei Diebstahl: zusätzlich die Diebstahlsanzeige der Polizei

Voraussetzungen

Ihr Reisepass ist verloren gegangen oder wurde gestohlen

Kosten

Verlustanzeige bei der Ausländerbehörde: 18 Euro

Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN

Verfahrensablauf

Der Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses ist bei der Ausländerbehörde anzuzeigen.

Sollten Sie einen Nachweis über die Verlustmeldung benötigen, vereinbaren Sie bitte einen Termin (telefonisch über die Behördennummer 0721 115 oder online).

Bei der persönlichen Vorsprache wird die Verlustmeldung aufgenommen und ausgegeben.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden