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Führerschein - Klasse B: Eintragung der Schlüsselzahl 196

Baden-Württemberg 99023001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99023001000000

Leistungsbezeichnung

Führerschein - Klasse B: Eintragung der Schlüsselzahl 196

Leistungsbezeichnung II

Führerschein - Klasse B: Eintragung der Schlüsselzahl 196

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Bitte beachten Sie:

Volltext

Bitte beachten Sie:

  • Führerscheinanträge können nur noch schriftlich eingereicht werden.
  • Bitte fügen Sie außer den erforderlichen Antragsunterlagen im Original immer eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes und gegebenenfalls Ihres Führerscheins bei.
  • Über die Bearbeitungsgebühren erhalten Sie einen Abgabenbescheid.

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Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.

Die Berechtigung wird durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dokumentiert.

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist.

Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
  • EU-Führerschein
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung

Voraussetzungen

  • Mindestalter 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre Besitz der Führerscheinklasse B
    (EU-Führerschein / durchgängig ohne Unterbrechung, das heißt nicht bei Entzug)
  • Nachweis über die Absolvierung einer Fahrerschulung
    im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
    (4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis)

    Eine Prüfung, in der die in der Fahrerschulung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden, ist nicht vorgesehen.

Kosten

29,80 Euro (für die Eintragung der Schlüsselzahl) und
10,00 Euro (für den Kartenführerscheintausch bei Datenänderung)

Zahlungsarten:
Barzahlung oder EC-Zahlung mit PIN

Verfahrensablauf

Die Eintragung der Schlüsselzahl wird bei der Führerscheinstelle am Hauptwohnsitz persönlich beantragt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Keinen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden